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Was darf ich im Netz posten?

Politik Klasse 7 Vernetzte Welt

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Kurz gesagt

Im Netz gelten dieselben Gesetze wie offline. Fotos von anderen darfst du nur mit deren Einwilligung veröffentlichen (Recht am eigenen Bild), fremde Fotos, Musik und Videos nur mit Erlaubnis (Urheberrecht). Beleidigen ist strafbar, und wer ein Foto oder einen Post weiterschickt, verbreitet ihn selbst – dass er schon online war, ist keine Erlaubnis.

Das Wichtigste zum Nachlesen

1 Min. Lesen

Im Netz gelten dieselben Gesetze

Was offline verboten ist, ist auch online verboten. Drei Regeln helfen beim Posten: Jeder Mensch entscheidet selbst, ob ein Foto von ihm veröffentlicht wird – das Recht am eigenen Bild. Fotos, Musik und Videos gehören dem, der sie gemacht hat – das Urheberrecht. Und wer andere beleidigt, bedroht oder bloßstellt, kann sich strafbar machen, egal ob im Klassenchat oder auf dem Schulhof.

Vor dem Posten: drei Fragen

Nur wenn alle drei Fragen geklärt sind: posten. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 müssen in der Regel die Eltern zustimmen, ab etwa 14 auch die Person selbst.

Was strafbar sein kann

  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung – auch als Kommentar oder Sticker.
  • Bedrohung und Nachstellung.
  • Fotos aus Umkleiden oder Wohnungen und Bilder, die jemanden hilflos oder peinlich zeigen, zu machen oder weiterzuschicken.
  • Nacktbilder von Kindern oder Jugendlichen weiterzuleiten ist eine schwere Straftat – auch für Jugendliche.

Hilfe bei Cybermobbing

  • Nicht zurückschlagen, Beweise sichern (Screenshots).
  • Absender blockieren und bei der Plattform melden.
  • Mit Eltern, Lehrkräften oder einer Beratung reden – etwa der Nummer gegen Kummer: 116 111.
  • Bei Straftaten Anzeige bei der Polizei erstatten, auch online.

Typische Falle

  • Falsch: „Was einmal im Internet steht, darf jeder weiterschicken.“
  • Wer ein Foto oder einen Beitrag weiterschickt, verbreitet ihn selbst – ohne Erlaubnis kann das gegen das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht verstoßen und sogar strafbar sein.

Üben

3 Aufgaben
  1. Darf das online? Schreib ja, nein oder Erlaubnis (nur mit Erlaubnis).

    PostDarf das online?
    dein selbst fotografierter Sonnenuntergang
    ein Foto deiner Freundin im Schwimmbad
    ein Lied einer bekannten Band als Hintergrund, ohne Lizenz
    ein Bild, auf dem ein Mitschüler mit gemeinem Spruch ausgelacht wird
    ein Gruppenfoto von der Klassenfahrt
  2. Ergänze.

    1. Ob ein Foto von dir veröffentlicht wird, entscheidest du: das Recht am eigenen .
    2. Musik, Fotos und Videos schützt das .
    3. Ein Werk ist nach dem Tod des Urhebers noch Jahre geschützt.
    4. Wer jemanden absichtlich beschimpft, begeht eine .
    5. Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 .
  3. Stimmt das? Kreuz an.

    1. Ein Foto, das schon im Klassenchat war, darf jeder weiterschicken.
    2. Musik von Bands darf man in eigenen Videos nicht einfach verwenden.
    3. Ein gemeiner Kommentar kann eine Straftat sein.
    4. Nacktbilder von Mitschülern weiterzuleiten ist nur unhöflich, aber erlaubt.
    5. Im Internet gelten keine Gesetze.

Auf dem Blatt gibt es noch 2 Aufgaben zum Ankreuzen, Zählen oder Schreiben. Lösungen im Übungsblatt zum Ausdrucken.

Übungsblatt (PDF)In der App üben

Was im Video gesagt wird

Abschrift

Einstieg

Was schon im Netz steht, darf jeder weiterschicken? Falsch!

Erklärung

Im Netz gelten dieselben Gesetze wie auf dem Schulhof. Vor jedem Post helfen drei Fragen. Gehen wir sie durch. Erstens: Wer ist drauf? Jeder entscheidet selbst über Fotos von sich. Das heißt Recht am eigenen Bild. Veröffentlichen nur mit Einwilligung.

Bei Kindern und Jugendlichen braucht es meist auch das Ja der Eltern. Zweitens: Wem gehört es? Musik, Fotos und Videos gehören ihrem Urheber. Das schützt das Urheberrecht, bis 70 Jahre nach dem Tod. Fremde Musik im eigenen Video braucht meist eine Erlaubnis: eine Lizenz.

Drittens: Verletzt es jemanden? Meinung ja, aber Beleidigen ist strafbar. Auch ein peinliches Foto von anderen weiterzuschicken kann eine Straftat sein. Denn Weiterschicken heißt: Du verbreitest es selbst, wie beim ersten Posten. Dass es schon online war, ist also keine Erlaubnis.

Beispiele

Prüfen wir fünf Posts: ja, nein oder nur mit Erlaubnis? Dein eigenes Foto vom Sonnenuntergang: Das darfst du posten. Ja. Ein Foto von deinem Freund beim Training? Nur, wenn er zustimmt. Dein Tanzvideo mit einem bekannten Hit, ohne Lizenz? Nein.

Ein Bild, das einen Mitschüler mit gemeinem Spruch verspottet? Nein, nie. Ein Screenshot aus dem Klassenchat mit Namen? Nur mit Erlaubnis der anderen. Und wenn du selbst gemobbt wirst? Nicht zurückschlagen, Beweise sichern. Dann blockieren, melden und mit Eltern oder Lehrkräften reden.

Bei Straftaten kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten, auch online.

Dein Zug

Dein Zug: Ein peinliches Foto von Lena kreist im Chat. Darfst du es weiterleiten? Nein, nicht ohne Lenas Erlaubnis.

Zum Schluss

Noch mal: Wer ist drauf? Wem gehört es? Verletzt es jemanden? Merk dir: Weiterschicken ist Verbreiten. Fremdes postest du nur mit Erlaubnis. Zum Üben: Prüf fünf Beispiel-Posts. Darf das online – ja, nein oder nur mit Erlaubnis? Nächste Frage: Was wissen Apps über mich?

Danach

Politik · Klasse 7 Was wissen Apps über mich?

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