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Klasse 7 › Politik › Leben im Rechtsstaat

Ab wann ist man strafmündig?

Politik Klasse 7 Leben im Rechtsstaat

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Kurz gesagt

Strafmündig ist man in Deutschland ab 14 Jahren (§ 19 Strafgesetzbuch). Wer bei der Tat jünger ist, wird nicht bestraft – verboten bleibt die Tat trotzdem: Die Polizei ermittelt, Eltern und Jugendamt erfahren davon, und für Schäden kann man schon ab 7 haften. Für Jugendliche von 14 bis 17 und oft auch für Heranwachsende bis 20 gilt das Jugendgerichtsgesetz: Erziehung vor Strafe.

Das Wichtigste zum Nachlesen

1 Min. Lesen

Feste Altersstufen im Recht

Wer in Deutschland bei einer Tat noch keine 14 Jahre alt ist, kann nicht bestraft werden (§ 19 Strafgesetzbuch). Ab 14 ist man strafmündig. Für Jugendliche von 14 bis 17 gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG), für Heranwachsende von 18 bis 20 je nach Reife das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht. Für Schäden muss man aber schon früher geradestehen: ab 7 Jahren, wenn man einsehen konnte, was man anrichtet (§ 828 Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Altersstufen

„haftet“: für Schäden, wenn einsichtig. JGG: Jugendgerichtsgesetz, StGB: Strafgesetzbuch für Erwachsene. Für Unfälle mit Autos haften Kinder erst ab 10, außer mit Absicht.

Typische Falle

  • Falsch: „Unter 14 darf man alles, weil einem nichts passieren kann.“
  • Die Polizei ermittelt trotzdem, Eltern und Jugendamt werden informiert, das Familiengericht kann Hilfen anordnen.
  • Für Schäden muss man ab 7 oft selbst zahlen – eine gerichtlich festgestellte Forderung kann bis zu 30 Jahre lang eingetrieben werden.

Erziehung vor Strafe

Von mild zu streng: Das Gericht wählt, was den Jugendlichen am ehesten von neuen Taten abhält.

Was das JGG vorsieht

  • Ziel ist, weitere Straftaten zu verhindern – vor allem durch Erziehung.
  • Auflagen: Arbeitsstunden, Schaden wiedergutmachen, sich entschuldigen.
  • Jugendarrest: höchstens vier Wochen.
  • Jugendstrafe: sechs Monate bis fünf Jahre, bei schwersten Verbrechen bis zehn Jahre.

Eine Streitfrage

  • Derzeit wird diskutiert, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken; beschlossen ist das nicht (Stand 2026).
  • Befürworter: Auch jüngere Kinder begehen manchmal schwere Taten, Opfer wollen Gerechtigkeit.
  • Gegner: Kinder sind noch nicht reif genug, Hilfe von Jugendamt und Familie wirkt besser als Strafe.

Üben

3 Aufgaben
  1. Prüf jeden Fall. Schreib ja oder nein.

    Fallbestraft?haftet für Schaden?
    Mia (6) bemalt mit Kreide ein fremdes Auto.
    Ben (12) wirft absichtlich eine Scheibe ein.
    Lea (15) stiehlt eine Jacke im Laden.
    Tom (19) zerstört eine Bushaltestelle.
  2. Ergänze das Alter oder den Begriff.

    1. Strafmündig ist man ab Jahren.
    2. Wer bei der Tat 14 bis 17 ist, heißt im Strafrecht .
    3. Wer bei der Tat 18 bis 20 ist, heißt im Strafrecht .
    4. Für Schäden haften kann man schon ab Jahren.
    5. Jugendarrest dauert höchstens Wochen.
  3. Stimmt das? Kreuz an.

    1. Bei Kindern unter 14 ermittelt die Polizei gar nicht.
    2. Ein Zwölfjähriger kann für einen Schaden zahlen müssen.
    3. Das Jugendstrafrecht will vor allem erziehen.
    4. Eine Sechsjährige muss für einen Schaden selbst haften.
    5. Schulden aus Schäden sind mit 18 automatisch weg.

Auf dem Blatt gibt es noch 2 Aufgaben zum Ankreuzen, Zählen oder Schreiben. Lösungen im Übungsblatt zum Ausdrucken.

Übungsblatt (PDF)In der App üben

Was im Video gesagt wird

Abschrift

Einstieg

Unter 14 darf man alles, es passiert ja nichts? Falsch!

Erklärung

In Deutschland gilt: Strafmündig ist man ab 14 Jahren. So steht es im Strafgesetzbuch, Paragraf 19. Wer bei der Tat jünger ist, wird nicht bestraft. Verboten ist die Tat trotzdem. Unrecht bleibt Unrecht.

Die Polizei ermittelt auch bei Kindern. Eltern und Jugendamt erfahren davon. Und für einen Schaden haften kann man schon ab 7 Jahren. Vorausgesetzt, man konnte die Folgen einsehen. Dann muss man selbst zahlen. Ab 14 gilt ein eigenes Gesetz für junge Menschen: das Jugendgerichtsgesetz.

Jugendliche sind 14 bis 17. Heranwachsende sind 18 bis 20. Bei Heranwachsenden prüft das Gericht die Reife. Danach gilt Jugend- oder Erwachsenenrecht. Das Ziel des Gesetzes: neue Taten verhindern, vor allem durch Erziehung. Denn junge Menschen entwickeln sich noch. Sie können umlernen.

Beispiele

Was kann das Jugendgericht anordnen? Drei Stufen, von mild bis streng. Erste Stufe, Erziehungsmaßregeln: etwa die Weisung, einen Kurs zu besuchen. Zweite Stufe, Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen wie Arbeitsstunden, Jugendarrest. Jugendarrest dauert höchstens vier Wochen.

Dritte Stufe: Jugendstrafe im Jugendgefängnis. Sie kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Nur wenn Milderes nicht reicht oder die Schuld sehr schwer wiegt. Finn, 12, sprüht Graffiti an die Schule. Bestraft wird er nicht. Aber die Reinigung muss er vielleicht bezahlen. Er ist ja über 7.

Sara, 15, stiehlt eine Jacke. Sie ist strafmündig: Das Jugendstrafrecht gilt. Erste kleine Tat? Dann endet es oft ohne Urteil, etwa mit Arbeitsstunden. Jonas ist 19, also Heranwachsender. Das Gericht prüft seine Reife.

Dein Zug

Dein Zug: Lina ist 13 und stiehlt ein Handy. Kann sie bestraft werden? Nein, sie ist unter 14.

Zum Schluss

Noch mal die Altersstufen: 7, 14, 18 und 21. Merk dir: Strafmündig ist man ab 14. Dann gilt das Jugendstrafrecht. Zum Üben: Ordne sechs Fälle den Altersstufen 7, 14 und 18 zu und begründe jeweils. Nächste Frage: Was passiert vor dem Jugendgericht?

Danach

Politik · Klasse 7 Was passiert vor dem Jugendgericht?

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