Klasse 7 › Politik › Leben im Rechtsstaat
Was passiert vor dem Jugendgericht?
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Ein Jugendstrafverfahren läuft in Stationen: Anzeige, Ermittlung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, Anklage, Verhandlung vor dem Jugendgericht, Urteil. Viele Verfahren werden vorher eingestellt. Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamts berichtet dem Gericht über Familie und Schule, die Verhandlung gegen Jugendliche ist nicht öffentlich. Bis zum endgültigen Urteil gilt jeder als unschuldig.
Das Wichtigste zum Nachlesen
1 Min. Lesen
Von der Anzeige zum Urteil
Wird ein Jugendlicher verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, beginnt ein Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann: Das Verfahren wird eingestellt – oft mit einer Auflage – oder sie erhebt Anklage beim Jugendgericht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jeder als unschuldig.
Die Stationen
Nicht jedes Verfahren kommt bis zum Urteil: Viele werden vorher eingestellt.
Wer ist dabei?
Eltern dürfen dabei sein. Beim Jugendschöffengericht urteilen neben der Richterin zwei Jugendschöffen, ehrenamtliche Laien.
Rechte von Beschuldigten
- Schweigen: Man muss sich nicht selbst belasten.
- Einen Anwalt fragen, in schweren Fällen bekommt man einen Pflichtverteidiger.
- Die Eltern werden informiert und dürfen in der Verhandlung dabei sein.
- Die Verhandlung gegen Jugendliche ist nicht öffentlich.
Die Jugendgerichtshilfe
- Fachleute des Jugendamts sprechen mit dem Jugendlichen und seiner Familie.
- Sie berichten dem Gericht über Schule, Familie und Lebenslage.
- Sie schlagen vor, welche Maßnahme helfen könnte.
Typische Falle
- Falsch: „Wer angezeigt wird, gilt schon als schuldig.“
- Eine Anzeige ist nur ein Verdacht. Erst ein Gericht stellt Schuld fest – bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
- Das Gericht kann auch freisprechen.
Üben
3 Aufgaben
Wer ist gemeint? Schreib die Beteiligten auf die Linien.
- Ziffer 1:
- Ziffer 2:
- Ziffer 3:
- Ziffer 4:
Lies den Fall und ergänze.
- Die Ladeninhaberin meldet den Verdacht der Polizei. Das ist eine .
- Bei der Polizei muss Jan nichts sagen. Er hat das Recht zu .
- Eine Fachfrau vom Jugendamt spricht mit Jan und seinen Eltern. Sie arbeitet für die .
- Die Staatsanwaltschaft bringt den Fall vor Gericht. Sie erhebt .
- Bis zum Urteil gilt Jan als .
Stimmt das? Kreuz an.
- Nach einer Anzeige steht fest, dass jemand schuldig ist.
- Zuschauer dürfen einer Verhandlung gegen einen Jugendlichen nicht einfach zusehen.
- Die Jugendgerichtshilfe berichtet über Familie und Schule.
- Jede Anzeige endet vor Gericht.
- Eltern dürfen bei der Verhandlung nicht dabei sein.
Was im Video gesagt wird
Abschrift
Einstieg
Wer angezeigt wird, ist schon schuldig? Falsch!
Erklärung
Ein Jugendstrafverfahren läuft in Stationen. Gehen wir sie durch. Am Anfang steht oft eine Anzeige: Jemand meldet der Polizei einen Verdacht. Ein Verdacht ist aber noch kein Beweis. Bis zum endgültigen Urteil gilt jeder als unschuldig: die Unschuldsvermutung.
Wer vorher abstempelt, tut vielleicht einem Unschuldigen unrecht. Nach der Anzeige ermittelt die Polizei: Sie sichert Spuren und befragt Zeugen. Die Leitung hat die Staatsanwaltschaft. Sie sucht auch, was entlastet. Beschuldigte dürfen schweigen und einen Anwalt fragen. Die Eltern werden informiert.
Dazu kommt die Jugendgerichtshilfe vom Jugendamt. Sie spricht mit dem Jugendlichen. Sie berichtet dem Gericht über Familie, Schule und Lebenslage. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft: einstellen oder Anklage erheben. Bei kleinen Taten wird oft eingestellt, manchmal mit einer Auflage.
Sonst kommt es zur Verhandlung vor dem Jugendgericht.
Beispiele
Ein Fall: Emre, 16, soll ein Fahrrad gestohlen haben. Der Besitzer zeigt ihn an, die Polizei ermittelt. Emre schweigt: sein Recht. Die Jugendgerichtshilfe spricht mit ihm und seinen Eltern. Anklage erhoben: Emre ist jetzt Angeklagter, gilt aber weiter als unschuldig.
In der Verhandlung entscheidet die Richterin. Der Staatsanwalt klagt an. Die Verteidigerin hilft Emre. Die Jugendgerichtshilfe trägt ihren Bericht vor. Zuschauer gibt es keine: Gegen Jugendliche wird nicht öffentlich verhandelt. Zeugen sagen aus, die Beweise werden geprüft. Emre darf sich äußern.
Dann das Urteil: schuldig. Emre muss Arbeitsstunden leisten. Es hätte auch ein Freispruch werden können. Erst das Urteil entscheidet.
Dein Zug
Dein Zug: Gegen Mia gibt es eine Anzeige. Ist sie damit schuldig? Nein, das entscheidet erst das Gericht.
Zum Schluss
Noch mal: Anzeige, Ermittlung, Anklage, Verhandlung, Urteil. Merk dir: Anzeige, Ermittlung, Anklage, Verhandlung, Urteil. Über Schuld entscheidet das Gericht. Zum Üben: Bring fünf Stationen in die richtige Reihenfolge. Von der Anzeige bis zum Urteil. Nächste Frage: Was macht einen Rechtsstaat aus?
Danach

