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Klasse 6 › Politik › Demokratie und Mitbestimmung

Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesregierung?

Politik Klasse 6 Demokratie und Mitbestimmung

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Kurz gesagt

Der Bundestag ist das Parlament: gewählte Abgeordnete, die Gesetze beschließen und die Regierung kontrollieren. Die Bundesregierung sind Bundeskanzler und Ministerinnen und Minister – sie führt die Gesetze aus und regiert das Land. Beides gehört zusammen, ist aber nicht dasselbe: Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, und unabhängige Gerichte prüfen, ob sich alle an die Gesetze halten.

Das Wichtigste zum Nachlesen

1 Min. Lesen

Beschließen, ausführen, prüfen

Damit niemand allein alles bestimmt, ist die Macht in Deutschland auf drei Bereiche verteilt. Das heißt Gewaltenteilung. Der Bundestag beschließt die Gesetze, die Bundesregierung führt sie aus, und unabhängige Gerichte prüfen, ob sich alle daran halten.

Der Bundestag

  • Das Parlament des Bundes, gewählt von den Bürgerinnen und Bürgern.
  • Beschließt die Bundesgesetze und den Haushalt.
  • Wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
  • Kontrolliert die Regierung und stellt ihr Fragen.

Die Bundesregierung

  • Kanzler oder Kanzlerin und alle Ministerinnen und Minister – zusammen das Kabinett.
  • Regiert das Land und führt die beschlossenen Gesetze aus.
  • Schlägt selbst viele Gesetzentwürfe vor.
  • Muss dem Bundestag Rede und Antwort stehen.

Die drei Gewalten

  • Legislative: die gesetzgebende Gewalt, zum Beispiel der Bundestag.
  • Exekutive: die ausführende Gewalt, zum Beispiel die Bundesregierung.
  • Judikative: die rechtsprechende Gewalt, die Gerichte.
  • Die Gerichte sind unabhängig – keine Regierung darf ihnen ein Urteil vorschreiben.

Typische Falle

  • Falsch: „Bundestag und Bundesregierung sind dasselbe.“
  • Richtig: Der Bundestag beschließt, die Bundesregierung führt aus.
  • Beide sitzen in Berlin und arbeiten eng zusammen – deshalb wirft man sie leicht in einen Topf.

Tipp

Drei Fragen helfen dir immer weiter: Wer beschließt, wer führt aus, wer prüft? Antwortest du darauf, hast du die Gewaltenteilung erklärt.

Üben

6 Aufgaben
  1. Wer ist gemeint? Schreib Bundestag, Bundesregierung oder Gerichte hinein.

    1. Beschließt die Bundesgesetze:
    2. Führt die beschlossenen Gesetze aus und regiert das Land:
    3. Prüfen unabhängig, ob sich alle an die Gesetze halten:
    4. Wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin:
    5. Kanzlerin und alle Ministerinnen und Minister bilden zusammen:
  2. Wie heißt die Gewalt mit dem Fremdwort? Schreib Legislative, Exekutive oder Judikative hinein.

    1. Die gesetzgebende Gewalt heißt mit Fremdwort:
    2. Die ausführende Gewalt heißt mit Fremdwort:
    3. Die rechtsprechende Gewalt heißt mit Fremdwort:
    4. Zu dieser Gewalt gehört der Bundestag:
    5. Zu dieser Gewalt gehören Kanzlerin und Ministerinnen:
    6. Zu dieser Gewalt gehören Richterinnen und Richter:
  3. Stimmt das? Kreuz an.

    1. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
    2. Das Kabinett sind Kanzler und Ministerinnen zusammen.
    3. Die Bundesregierung darf den Gerichten Urteile vorschreiben.
    4. Der Bundestag kontrolliert die Bundesregierung.
    5. Die Bundesregierung beschließt die Gesetze.
    6. Gewaltenteilung heißt, dass eine Person die ganze Macht hat.
  4. Was gehört zusammen? Verbinde.

    • Abgeordnete
    • Kabinett
    • Opposition
    • Gewaltenteilung
    • Macht auf drei Bereiche verteilt
    • Kanzlerin und alle Ministerinnen zusammen
    • gewählt, sitzen im Bundestag
    • die Fraktionen, die nicht regieren
  5. Welche Gewalt handelt hier? Schreib Legislative, Exekutive oder Judikative hinein.

    1. Der Bundestag stimmt über ein neues Tierschutzgesetz ab:
    2. Eine Ministerin sorgt dafür, dass das beschlossene Gesetz umgesetzt wird:
    3. Ein Gericht entscheidet, ob eine Firma gegen ein Gesetz verstoßen hat:
    4. Die Polizei kontrolliert, ob sich Autofahrer an die Regeln halten:
    5. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob ein Gesetz zum Grundgesetz passt:
  6. Wer macht was? Verbinde.

    • Bundestag
    • Bundesregierung
    • Gerichte
    • Kanzler oder Kanzlerin
    • prüfen, ob sich alle an die Gesetze halten
    • wird vom Bundestag gewählt und leitet die Regierung
    • regiert und führt die Gesetze aus
    • beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung

Auf dem Blatt gibt es noch eine Aufgabe zum Ankreuzen, Zählen oder Schreiben. Lösungen im Übungsblatt zum Ausdrucken.

Übungsblatt (PDF)In der App üben

Was im Video gesagt wird

Abschrift

Einstieg

Bundestag und Bundesregierung, das ist doch dasselbe? Nein.

Erklärung

Beide sitzen in Berlin und arbeiten eng zusammen. Darum verwechselt man sie. Der Bundestag ist das Parlament. Die Bürgerinnen und Bürger wählen seine Abgeordneten. Er beschließt die Gesetze und den Haushalt: wofür der Staat Geld ausgibt. Und er wählt den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.

Zur Regierung gehören der Kanzler und alle Minister: das Kabinett. Die Regierung führt die Gesetze aus und schlägt selbst neue vor. Der Bundestag kontrolliert die Regierung. Sie muss ihm Rede und Antwort stehen. Wer im Bundestag nicht mitregiert, heißt Opposition. Sie schaut genau hin.

Also nicht dasselbe: Der eine beschließt, die andere führt aus. Dazu kommen die Gerichte. Sie prüfen, ob sich alle an Gesetze halten. Die Gerichte sind unabhängig. Keine Regierung darf ihnen ein Urteil vorschreiben. Beschließen, ausführen, prüfen: Die Macht ist verteilt. Das heißt Gewaltenteilung.

Fachwörter: Legislative beschließt, Exekutive führt aus, Judikative spricht Recht. Warum das Ganze? Damit niemand allein alles bestimmen kann.

Beispiele

Ein Beispiel: ein neues Tierschutzgesetz. Wer tut was? Der Bundestag stimmt über das Gesetz ab. Das ist die Legislative. Eine Ministerin sorgt dafür, dass es umgesetzt wird: Exekutive. Auch die Polizei gehört dazu. Sie kontrolliert, ob Regeln eingehalten werden.

Ein Gericht entscheidet, ob ein Hof gegen das Gesetz verstoßen hat: Judikative. Das Bundesverfassungsgericht prüft sogar, ob Gesetze zum Grundgesetz passen. Zusammenhang: Die Bürger wählen den Bundestag, der Bundestag wählt den Kanzler. Die Opposition fragt kritisch nach. Die Ministerin muss antworten.

Dein Zug

Dein Zug: Wer wählt den Bundeskanzler – der Bundestag oder die Bundesregierung? Der Bundestag.

Zum Schluss

Noch mal: Bundestag beschließt und kontrolliert. Regierung führt aus und antwortet. Merk dir: Der Bundestag beschließt die Gesetze, die Bundesregierung führt sie aus. Zum Üben: Ordne zu, wer Gesetze beschließt, wer sie ausführt und wer prüft. Nächste Frage: Wozu gibt es überhaupt Parteien?

Danach

Politik · Klasse 6 Wozu gibt es überhaupt Parteien?

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