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Klasse 6 › Politik › Demokratie und Mitbestimmung

Wer macht in Deutschland die Gesetze?

Politik Klasse 6 Demokratie und Mitbestimmung

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Kurz gesagt

Bundesgesetze beschließt der Bundestag – die Abgeordneten, die du wählst. Vorschlagen darf ein Gesetz auch die Bundesregierung oder der Bundesrat, beschließen aber nicht. Danach wirkt der Bundesrat mit, in dem die 16 Bundesländer sitzen. Zum Schluss unterschreibt der Bundespräsident, und das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das Wichtigste zum Nachlesen

1 Min. Lesen

Vorschlagen dürfen viele, beschließen darf einer

Ein Gesetz beginnt als Entwurf, also als Vorschlag auf Papier. Vorschlagen dürfen ihn die Bundesregierung, Abgeordnete des Bundestages oder der Bundesrat. Beschließen darf ein Bundesgesetz aber nur der Bundestag. Danach reden die Länder mit, und am Ende unterschreibt der Bundespräsident.

So entsteht ein Bundesgesetz

  1. Entwurf: Regierung, Abgeordnete oder Bundesrat schlagen etwas vor.
  2. Beratung: Der Bundestag bespricht den Entwurf in drei Lesungen.
  3. Abstimmung: Die Abgeordneten stimmen ab, die Mehrheit entscheidet.
  4. Bundesrat und Unterschrift: Die Länder wirken mit, dann fertigt der Bundespräsident das Gesetz aus.

Vorschlagen dürfen viele – beschließen darf nur der Bundestag.

Wer ist wer?

  • Bundestag: das Parlament, gewählt von den Bürgerinnen und Bürgern.
  • Bundesrat: die Länderkammer, besetzt mit Mitgliedern der 16 Landesregierungen.
  • Bundesregierung: Kanzler und Ministerinnen, sie schlägt viele Gesetze vor.
  • Bundespräsident: das Staatsoberhaupt, unterschreibt das fertige Gesetz.

Wichtige Wörter

  • Entwurf: der Vorschlag, über den geredet wird.
  • Lesung: eine Beratung des Entwurfs im Bundestag, insgesamt drei.
  • Mehrheit: mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.
  • Bundesgesetzblatt: die amtliche Veröffentlichung des Bundes (heute im Internet), in der jedes fertige Gesetz verkündet wird.

Typische Falle

  • Falsch: „Der Kanzler oder die Kanzlerin bestimmt die Gesetze.“
  • Richtig: Die Regierung schlägt vor, beschlossen wird im Bundestag.
  • Auch der Bundespräsident beschließt nichts – er unterschreibt am Ende.

Tipp

Merk dir die Reihenfolge an vier Wörtern: vorschlagen, beraten, abstimmen, unterschreiben. Wer wo dran ist, findest du damit fast immer.

Üben

5 Aufgaben
  1. Wer ist gemeint? Schreib Bundestag, Bundesrat oder Bundespräsident hinein.

    1. Die gewählten Abgeordneten beraten den Entwurf und stimmen dann ab:
    2. Hier wirken die 16 Bundesländer an jedem Bundesgesetz mit:
    3. Unterschreibt das fertige Gesetz ganz zum Schluss:
    4. Beschließt ein Bundesgesetz mit der Mehrheit seiner Stimmen:
    5. Mitglieder der Landesregierungen treffen sich hier in Berlin:
  2. Bring den Weg eines Gesetzes in die richtige Reihenfolge: Schreib 1 bis 5 hinein.

    1. Ein Gesetzentwurf wird eingebracht: Schritt
    2. Der Bundestag berät den Entwurf in drei Lesungen: Schritt
    3. Die Abgeordneten stimmen über den Entwurf ab: Schritt
    4. Der Bundesrat wirkt mit: Schritt
    5. Der Bundespräsident unterschreibt, das Gesetz wird verkündet: Schritt
  3. Stimmt das? Kreuz an.

    1. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler beschließt die Gesetze allein.
    2. Ein Gesetzentwurf kann von der Bundesregierung kommen.
    3. Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen.
    4. Der Bundespräsident darf ein Gesetz beschließen.
    5. Nach der Unterschrift wird ein Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
    6. Der Bundestag wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
  4. Was bedeuten diese Wörter? Verbinde.

    • Entwurf
    • Lesung
    • Mehrheit
    • Bundesgesetzblatt
    • mehr als die Hälfte der Stimmen
    • der Vorschlag für ein neues Gesetz
    • hier wird ein fertiges Gesetz veröffentlicht
    • eine Beratung des Entwurfs im Bundestag
  5. Ist das Gesetz beschlossen oder gilt es schon? Schreib ja oder nein.

    1. Im Bundestag stimmen 380 Abgeordnete mit Ja und 290 mit Nein. Beschlossen?
    2. Im Bundestag stimmen 300 Abgeordnete mit Ja und 340 mit Nein. Beschlossen?
    3. Der Bundestag hat den Entwurf beraten, abgestimmt wird erst nächste Woche. Gilt das Gesetz schon?
    4. Der Bundeskanzler findet den Entwurf gut, die Mehrheit im Bundestag stimmt dagegen. Beschlossen?
    5. Bundestag hat beschlossen, Bundesrat hat mitgewirkt, der Bundespräsident hat unterschrieben, das Gesetz ist verkündet. Gilt es?

Auf dem Blatt gibt es noch 2 Aufgaben zum Ankreuzen, Zählen oder Schreiben. Lösungen im Übungsblatt zum Ausdrucken.

Übungsblatt (PDF)In der App üben

Was im Video gesagt wird

Abschrift

Einstieg

Die Gesetze macht doch der Kanzler, oder? Falsch gedacht.

Erklärung

Jedes Gesetz beginnt als Entwurf: ein Vorschlag auf Papier. Vorschlagen dürfen die Regierung, Abgeordnete des Bundestages oder der Bundesrat. Beschließen darf ein Bundesgesetz aber nur einer: der Bundestag. Der Bundestag ist das Parlament. Seine Abgeordneten werden von den Bürgern gewählt.

Und der Kanzler? Seine Regierung schlägt Gesetze vor. Beschließen darf sie nicht. Der Weg hat vier Schritte: vorschlagen, beraten, abstimmen, unterschreiben. Beraten wird in drei Lesungen. Dabei ändert sich der Entwurf oft noch. Dann wird abgestimmt. Mehrheit heißt: mehr als die Hälfte der Stimmen.

Danach wirkt der Bundesrat mit. Dort sitzen Mitglieder der 16 Landesregierungen. Zum Schluss unterschreibt der Bundespräsident, das Staatsoberhaupt. Auch er beschließt nichts. Er prüft und unterschreibt. Dann steht das Gesetz im Bundesgesetzblatt. Jeder kann nachlesen, was gilt.

Warum so viele Stellen? Damit niemand allein bestimmt. Auch nicht der Kanzler.

Beispiele

Ein erfundenes Beispiel: ein Gesetz für sichere Radwege. Die Bundesregierung schreibt einen Entwurf. Schritt eins: vorschlagen. Schritt zwei: beraten. Der Bundestag bespricht den Entwurf in drei Lesungen. Schritt drei: abstimmen. 380 Abgeordnete stimmen mit Ja, 290 mit Nein.

380 ist mehr als 290. Die Mehrheit ist dafür: beschlossen! Dann ist der Bundesrat dran. Die Länder wirken mit. Schritt vier: unterschreiben. Der Bundespräsident setzt seinen Namen darunter. Das Gesetz steht im Bundesgesetzblatt. Jetzt gilt es für ganz Deutschland.

Und wenn der Kanzler dafür ist, die Mehrheit aber nicht? Kein Gesetz.

Dein Zug

Dein Zug: Der Bundestag hat beraten, abgestimmt wird erst nächste Woche. Gilt das Gesetz schon? Nein.

Zum Schluss

Noch mal: Vorschlagen dürfen viele. Beschließen nur der Bundestag. Unterschreiben der Präsident. Merk dir: Die Gesetze beschließt der Bundestag, nicht der Kanzler. Zum Üben: Bring die Schritte eines Gesetzes in die richtige Reihenfolge. Nächste Frage: Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesregierung?

Danach

Politik · Klasse 6 Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesregierung?

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