Klasse 6 › Politik › Wirtschaft und Konsum
Was kann ich tun, wenn das Gekaufte kaputt ist?
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Hat die Ware einen Fehler, der schon beim Kauf drinsteckte, kannst du zwei Jahre lang Reparatur oder Ersatz verlangen – und zwar vom Laden. Das heißt Gewährleistung und gilt immer. Eine Garantie ist etwas anderes: Sie ist freiwillig und kommt meist vom Hersteller. Gefällt dir etwas nur nicht mehr, muss der Laden es dagegen nicht zurücknehmen.
Das Wichtigste zum Nachlesen
1 Min. Lesen
Zwei Jahre Recht auf heile Ware
Kaufst du etwas, muss es in Ordnung sein. Zeigt sich ein Fehler, der schon beim Kauf im Gerät steckte, kannst du zwei Jahre lang etwas verlangen – und zwar vom Laden, in dem du gekauft hast, nicht vom Hersteller. Das nennt man Gewährleistung.
So gehst du vor
- Fehler beschreiben: Was ist wann kaputtgegangen?
- Kaufbeleg suchen – Bon, Rechnung oder Kontoauszug.
- In den Laden gehen oder schreiben und Reparatur oder ein neues Stück verlangen.
- Klappt beides nicht, kannst du den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten.
Zuerst Reparatur oder Ersatz – Geld zurück kommt erst danach.
Gewährleistung
- Gilt immer, ganz ohne Extra-Zettel.
- Zwei Jahre lang, ab dem Tag des Kaufs.
- Gegenüber dem Laden, der dir die Ware verkauft hat.
- Nur für Fehler, die schon beim Kauf da waren.
- Im ersten Jahr muss der Laden beweisen, dass die Ware in Ordnung war.
Garantie
- Freiwillig: Es muss sie niemand geben.
- Meist vom Hersteller, manchmal vom Laden.
- Wie lange und wofür sie gilt, steht auf der Garantiekarte.
- Sie kommt zur Gewährleistung dazu und ersetzt sie nicht.
Typische Falle
- Falsch: „Umtauschen darf man immer, wenn einem etwas nicht mehr gefällt.“
- Im Laden gibt es dafür kein Recht – nimmt er die Ware trotzdem zurück, ist das Kulanz, also reines Entgegenkommen.
- Anders im Internet: Dort darfst du eine Bestellung 14 Tage lang ohne Grund widerrufen und zurückschicken.
- Der Kassenbon ist kein Muss, aber der einfachste Beweis – ein Kontoauszug tut es auch.
Tipp
Fotografier den Fehler und schreib dazu, wann er aufgetreten ist. Kaufbelege kannst du gleich abfotografieren, dann verblasst dir kein Bon.
Üben
5 Aufgaben
Gewährleistung oder Garantie? Trag das passende Wort ein.
- Neuer Kopfhörer lädt von Anfang an nicht:
- Karte im Karton: Hersteller repariert drei Jahre kostenlos. Das nennt man
- Nach 14 Monaten geht der dort gekaufte Lautsprecher kaputt:
- Hersteller tauscht das Fahrradschloss im dritten Jahr, wie zugesagt:
Welche Frist gilt? Trag die Zahl ein.
- Gewährleistung beim Laden: Jahre ab Kauf.
- Online bestellt und es gefällt nicht: Widerruf innerhalb von Tagen.
- Der Laden muss beweisen, dass alles in Ordnung war: Monate lang.
- Umtausch im Laden, nur weil die Farbe nicht gefällt: Tage Recht darauf.
Stimmt das? Kreuz an.
- Die Gewährleistung gilt zwei Jahre lang.
- Eine Garantie muss jeder Hersteller geben.
- Wenn dir die Farbe nicht gefällt, muss der Laden die Ware zurücknehmen.
- Bei einer Bestellung im Internet darfst du 14 Tage lang ohne Grund widerrufen.
- Ohne Kassenbon hast du nie eine Chance.
- Für die Gewährleistung ist der Laden zuständig, nicht der Hersteller.
Was hilft in dieser Lage weiter? Verbinde.
- Handy von Anfang an defekt
- Hersteller verspricht drei Jahre
- Online bestellt, gefällt nicht
- Im Laden gekauft, gefällt nicht
- Widerruf in 14 Tagen
- Gewährleistung beim Laden
- bitten und auf Kulanz hoffen
- Garantie beim Hersteller
Was hilft hier? Schreib Gewährleistung, Garantie, Widerruf oder Kulanz hinein.
- Online bestellte Schuhe passen nicht, nach 5 Tagen willst du sie zurückschicken:
- Der im Laden gekaufte Toaster wird von Anfang an nicht heiß:
- Der Laden nimmt ein Spiel zurück, das in Ordnung ist, dir aber nicht gefällt:
- Im dritten Jahr repariert der Hersteller die Uhr, wie auf der Karte versprochen:
Was im Video gesagt wird
Abschrift
Einstieg
Gefällt nicht mehr? Einfach umtauschen! Stimmt das? Nein.
Erklärung
Kaufst du etwas, muss es in Ordnung sein. Zwei Jahre lang. Das heißt Gewährleistung. Sie gilt immer, ganz ohne Extra-Zettel. Zuständig ist der Laden, in dem du gekauft hast. Nicht der Hersteller. Aber nur für Fehler, die schon beim Kauf in der Ware steckten.
Im ersten Jahr muss sogar der Laden beweisen, dass alles heil war. So gehst du vor: Fehler beschreiben, Beleg suchen, zum Laden, notfalls Geld. Als Beweis reicht der Bon, eine Rechnung oder dein Kontoauszug. Im Laden verlangst du zuerst: Reparatur oder ein neues Stück.
Klappt beides nicht, kannst du den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Eine Garantie ist etwas anderes: freiwillig und meist vom Hersteller. Die Garantie kommt noch dazu. Die Gewährleistung ersetzt sie nie. Und wenn es dir nur nicht gefällt? Dafür gibt es kein Recht.
Nimmt der Laden es trotzdem zurück, ist das Kulanz: reines Entgegenkommen. Anders im Internet: Da darfst du 14 Tage lang ohne Grund widerrufen.
Beispiele
Neuer Kopfhörer, er lädt von Anfang an nicht: Das ist Gewährleistung. Also mit dem Bon zum Laden, und zuerst Reparatur oder Ersatz verlangen. Der Lautsprecher geht nach 14 Monaten kaputt. Die zwei Jahre laufen noch. Das Fahrradschloss geht im dritten Jahr kaputt. Der Hersteller tauscht: Garantie.
Saras Jacke ist heil. Nur die Farbe gefällt ihr nicht mehr. Muss der Laden sie zurücknehmen? Nein. Tut er es doch: Kulanz. Toms Handy fällt in die Wanne. Beim Kauf war es heil. Also hilft keine Gewährleistung. Sie gilt nur für Fehler ab Kauf.
Online bestellte Schuhe passen nicht. Nach fünf Tagen widerrufen: geht. Mein Tipp: Fotografier den Fehler, und gleich auch den Bon.
Dein Zug
Dein Zug: Die neue Uhr bleibt nach drei Wochen stehen. Welches Recht hilft? Die Gewährleistung.
Zum Schluss
Noch mal: Gewährleistung ist dein Recht. Garantie ist freiwillig, Nichtgefallen Kulanz. Merk dir: Kaputt ab Kauf? Zwei Jahre Reparatur oder Ersatz vom Laden. Zum Üben: Schreib eine kurze Reklamation für kaputte Kopfhörer. Nächste Frage: Warum liegen die Süßigkeiten an der Kasse?
Danach



